Tattoo-Farben unterliegen ab 2022 strengen Vorgaben der REACH-Verordnung
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Tattoo-Farben unterliegen ab 2022 strengen Vorgaben der REACH-Verordnung
Im Jahr 2015 hat die Europäische Kommission die ECHA beauftragt, die Gesundheitsrisiken von Chemikalien in Tattoo Farben und Permanent Make-up zu bewerten und zu prüfen. Zwei Ausschüsse kamen zu dem Ergebnis, dass „Krebsrisiken und andere negative Auswirkungen auf die Gesundheit nicht ausgeschlossen werden können“ und dass eine Beschränkung daher das geeignetste Mittel wäre, „um die Risiken gefährlicher Chemikalien in Tattoo Farben und Permanent Make-up auf EU-Ebene zu beherrschen“.
Diesem Vorschlag der ECHA haben die EU-Mitgliedstaaten im Juli 2020 und die EU-Kommission im Dezember 2020 zugestimmt. Ab dem 4. Januar 2022 unterliegen bestimmte Chemikalien* in den Tattoo-Farben demnach in der gesamten EU – und damit auch hier in Deutschland – den Beschränkungen durch die sogenannte REACH-Verordnung. Diese gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt. Tätowierer dürfen ihre altbewährten Farben dann nicht mehr weiterverwenden. Das Ziel sei laut ECHA jedoch nicht, Tätowierungen zu verbieten, sondern „Tattoo Farben und Permanent Make-up sicherer zu machen“. Jährlich sollen so über 1.000 Fälle chronischer allergischer Reaktionen verhindert werden.
Quelle: https://www.sat1regional.de/
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